Alzheimer-Ethik e.V.
Der Zweck des Vereins ist es, aus der Überzeugung von der Würde des Menschen die Situation dementer Menschen und die der Menschen in ihrem Umfeld zu verbessern. Der Satzungszweck wird besonders verwirklicht durch die Förderung der seelischen und körperlichen Gesundheit der genannten Menschen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unangemessene Vergütungen begünstigt werden.
Darüber hinaus anerkennen wir die Leitsätze der BAG Selbsthilfe
Satzung
Satzung des gemeinnützigen Vereins Alzheimer Ethik e.V. §1 Der Name des Vereins lautet „ALZheimer ETHik“ (alz-eth).Er hat seinen Sitz in […]
Ziele und Leitsätze von Alzheimer-Ethik e.V.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege in Bezug auf die Situation von Menschen mit der Diagnose […]